Montag 22.Juni 19:00 Bootshaus Versammlung Hainbad
auf Einladung des Vereines Freundes des Hainbades Bamberg e.V.
auf Einladung des Vereines Freundes des Hainbades Bamberg e.V.
Ab 13:30 Uhr helfen wir professionell beim Aufblasen der Plastikteile und Schwimmkörper am Parkplatz des Tennisclubs/Hainstraße!
Start der Wasserparade von Höhe Hainbrücke / Münchener Ring. Einstieg am Monopteros, die Regnitz hinunter, am Bootshaus vorbei, mit Empfang im Hainbad.
Der Start ist dann so gegen 14.00 Uhr, und wem es zu kalt ist, der kann spazierengehen.
Da gehen wir mit Luftmatratzen und Aufblastieren zwischen Hainbad und Münchner Ring gassi !!!
Die Rettung unter Verlust des Kinderlehrschwimmbeckens/ Kneippbeckens und bei Beibehaltung des Badeverbotes und der Vorsaisonregelung im Studio Franken Bayerisches Fernsehen am 18.06.09
PS Treffen uns am Sonntag um 14 Uhr vor Ort
Mogelpackung nennt man eine Verpackung, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht.
Das Eichgesetz §7 (Anforderungen an Fertigpackungen) ist die Grundlage für die Überprüfung, ob in einer Fertigpackung genügend Inhalt vorhanden ist oder ob der Verbraucher getäuscht wird. In diesem Fall wird von einer Mogelpackung gesprochen. Die Ausführungsbestimmungen (EichG §8) ist die Fertigpackungsverordnung, die Details zur Bemessung des Inhalts enthält.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält.
Häufiger und für den Verbraucher oft schwerwiegender als die eigentlichen Mogelpackungen sind inzwischen Mogelkennzeichnungen, die die wahre Beschaffenheit eines Produktes verschleiern.
Im übertragenen Sinn wird Mogelpackung für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat.
Diese Info haben wir von Christiane, super vielen Dank für´s “googeln” im Staatsarchiv
Fränkisches Land 6-8, 1961, 8. Jahrgang, Nr.18, Beilage zum neuen Volksblatt
1870 tritt der Staat den unteren Hain samt Badeanstalt und mit allen Rechten und Lasten unentgeltlich als volles Eigentum an die Stadt ab.
“Vertrag vom 31.12.1870: Einigung: Der Staat überlässt der Stadt unentgeltlich zu vollem Eigentum den Theresienhain, Plan-Nr. 1940 mit 23 Tagwerken 37 Dezimalen Grundfläche und die inzwischen darin errichtete Badeanstalt, Plan-Nr. 1939 mit 0,6 Dezimalen Fläche, alle Lasten der Hainerhaltung einschließlich seiner Wasserbauten und Brücken, geht auf die Stadt über, sie erhält dafür den Wert des Holzbestandes, damals 19 000 Gulden. Die Stadt ist für den Uferschutz der Regnitz vom Steinwöhrlein bis zum Walkspunde, die Unterhaltung der beiden Hainbrücken und des linksseitigen Hollergrabenufers zuständig. Magistrat und Gemeindebevollmächtigte stimmen dem einstimmig zu.
In diesem Vertrag wurde unter II auch die Verpflichtung der Stadt festgelegt, den Hain in seiner Eigenschaft als Park zu erhalten, andernfalls er an das Staatsaerar zurückfalle.”
Christiane Hartleitner M.A.
Kunsthistorikerin
Hallo liebes Hainbad-Info Team,
ich war kurz auf Ihrer website, unsere Beiträge sind hier noch nicht eingestellt, es wäre schön, wenn meine Radio-Bamberg Beiträge auch eingestellt werden.
Vielen Dank
Marc PEratoner
Hier sind die Beiträge:
1. Beitrag nach der letzten Stadtratssitzung 27.05.09 (Der Beitrag)
2. Beitrag nach der Vereinsgründung 10.06.09 (Der ultimative Beitrag)
(Nachrichten Stücke etc. sind jetzt nicht dabei, die Beiträge fassend das Geschehen zusammen)
Danke an Marc
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Der Online Artikel des FT´s von heute 17.06. (siehe Link Presseberichte) lässt ja erstmal Hoffnung aufkommen. Morgen 18.06. soll um 10:00 Uhr eine Pressekonferenz im Rathaus sein. Ob die öffentlich ist? Zur Thematik Leitwerte und Grenzwerte ist hier unter Wasserqualität ein Link zu Bestimmungen einer oberbayerischen Gemeinde eingestellt. Es gibt auch viele andere Flussbäder in Bayern, das kann man googeln, es sind auch einige hier verlinkt. Wenn man alle Informationen auf diesem Blog zusammennimmt, sind einige Probleme eigentlich unverständlich, sie dürften keine sein.
Fakt ist derzeit: Aus der Institution Hainbad ist ein Riesenproblem geworden, während andere Städte mit solchen Einrichtungen werben. Wir wollen unser Hainbad so behalten wie´s ist, ein Erholungspunkt für die Stadtbewohner und eine Keimzelle bürgerlichen und sozialen Miteinanders. Ohne Schnickschnack.
und das Hainbad hat jede Menge Freunde…. Wie´s mit dem Plantsch in am Sonntag weitergeht werden wir in den nächsten Tagen sehen.
Antrag als *.pdf herunterladen
Name:______________________________
Adresse:____________________________________________________________
Tel.:____________________________
Stadt Bamberg
Ordnungsamt
Rathaus Maxplatz
96047 Bamberg
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Verordnung der Stadt Bamberg über das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen in der Stadt Bamberg
vom 13.07.1994— hier § 1 betreffend.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich ersuche um Ausnahme von o.g. Verordnung bezüglich des Badeverbotes in der Regnitz für den 21. Juni 2009 (Sommeranfang) von 14:00 bis 15:00 Uhr.
Ich beziehe mich auf §3 Abs. 1 der Verordnung und erkläre, dass ich körperlich gesund und mir der Gefahren beim Baden in Flüssen bewusst bin. Flussbaden ist mein Hobby. Meine Schwimmstrecke möge von Höhe Münchner Ring bis Hainschule genehmigt werden.
Ich werde auch in einer Gruppe schwimmen, die mir nötigenfalls Hilfe bietet.
Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen:
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Ort, Datum
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Unterschrift